»Foto-Finish« für Grundeinkommenspetition? - Ein Ominösum.
| Blogeintrag | 3 Kommentare1. Gestern ging die Mitzeichnungsfrist der Öffentlichen Petition zum »Bedingungslosen Grundeinkommen« auf der Webseite des Deutschen Bundestages zu Ende. Nachdem aufgrund von Schwierigkeiten mit der Serverleistung – die Seite musste zeitweilig vom Netz genommen werden, sodass die Unterstützungswilligen ihr Grundrecht zur Mitzeichnung der Petition nicht mehr ausüben konnten – die Frist um eine Woche verlängert wurde, überschritt die Petition gestern kurz nach 18h das von vielen erhoffte Quorum der 50.000. Insgesamt erreichte das Anliegen 52.981 Beitritte.
Doch ist dies im vorliegenden Falle eher eine »magische Marke«, auf die in den letzten Tagen viele hinfieberten (1). Ein Recht bedeutet sie gleichwohl nicht. Denn – so liest man im Gesetz und in den FAQs – eine Eingabe wird von rechtswegen nur dann »im Petitionsausschuss öffentlich beraten« wenn sie »innerhalb von 3 Wochen nach Eingang von 50.000 oder mehr Personen unterstützt« wurde. Dann wird der Petent »zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht«. Nach diesen 3 Wochen war die Petition noch deutlich unter 10.000 Unterstützungen. Selbstverständlich kann es dennoch sein, dass der Petitionsausschuss eine öffentliche Sitzung beschließt und die Petentin Susanne Wiest anhört. Man wird sehen, was sich ergibt. Erwarten darf man es aber nicht. Die Frage, warum die Mitzeichnungsfrist zwar sechs Wochen bemisst, aber in rechtlicher Hinsicht nur drei relevant sind, was ja – wie es scheint – so manchen in die Irre geführt hat, sie sollte von möglichst vielen an den Petitionsausschuss des Bundestag selbst gerichtet werden.
Direkte Demokratie, Grundeinkommen, Parlamentarismus, Systemwandel, ZivilgesellschaftWie kommen wir zu einer demokratischen EU-Verfassung? - Bedingungen für direkte Demokratie
| Blogeintrag | 0 KommentareIn der immer wieder aufflackernden Diskussion um die Frage der direkten Demokratie in Österreich ist jetzt anlässlich der Debatte um den EU-Reformvertrag zum wiederholten mal große Verwirrung entstanden.
Nachdem die FPÖ seit geraumer Zeit mit Plakaten und Anzeigen eine Volksabstimmung zum EU-Reformvertrag fordert und dabei mit dem Zusatz, dass diese Volksabstimmung aber verbindlich sein solle, suggeriert, es gäbe in Österreich ansonsten nur unverbindliche Plebiszite, haben in der Parlamentsdebatte vom 8. 11. 2007 das BZÖ und die Grünen eine Volksbefragung gefordert, erstere österreichweit, letztere für ganz Europa; eine solche europaweite Volksbefragung sei – so Ulrike Lunacek – realistischer, als der Vorschlag einer europaweiten Volksabstimmung, für die sich wiederum SPÖ und ÖVP aussprechen.
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