Mi. 18. Feb. 2009

»Foto-Finish« für Grundeinkommenspetition? - Ein Ominösum.

Gerhard Schuster | Blogeintrag | 3 Kommentare
Die »magische Marke« von 50.000 wurde kurz nach 18h überschritten

 1. Gestern ging die Mit­zeichnungsfrist der Öff­ent­lichen Petition zum »Be­ding­ungslosen Grundein­kom­men« auf der Webseite des Deutschen Bundestag­es zu Ende. Nach­dem aufgrund von Schwier­igkeiten mit der Server­leist­ung – die Seite musste zeitweilig vom Netz ge­nom­men werden, sodass die Unterstützungswilligen ihr Grundrecht zur Mitzeichnung der Petition nicht mehr ausüben konnten – die Frist um eine Woche verlängert wurde, überschritt die Petition gestern kurz nach 18h das von vielen erhoffte Quorum der 50.000. Insgesamt erreichte das Anliegen 52.981 Beitritte.

Doch ist dies im vorliegenden Falle eher eine »magische Marke«, auf die in den letzten Tagen viele hinfieberten (1). Ein Recht bedeutet sie gleichwohl nicht. Denn – so liest man im Gesetz und in den FAQs – eine Eingabe wird von rechtswegen nur dann »im Petitionsausschuss öffentlich beraten« wenn sie »innerhalb von 3 Wochen nach Eingang von 50.000 oder mehr Personen unter­stützt« wurde. Dann wird der Petent »zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rede­recht«. Nach diesen 3 Wochen war die Petition noch deutlich unter 10.000 Unterstütz­ung­en. Selbstverständlich kann es dennoch sein, dass der Petitionsausschuss eine öffentliche Sitzung beschließt und die Petentin Susanne Wiest anhört. Man wird sehen, was sich er­gibt. Erwarten darf man es aber nicht. Die Frage, warum die Mitzeichnungsfrist zwar sechs Wo­ch­en bemisst, aber in rechtlicher Hinsicht nur drei relevant sind, was ja  – wie es scheint – so manchen in die Irre geführt hat, sie sollte von möglichst vielen an den Peti­tions­ausschuss des Bundestag selbst gerichtet werden.

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Di. 13. Nov. 2007

Wie kommen wir zu einer demokratischen EU-Verfassung? - Bedingungen für direkte Demokratie

Gerhard Schuster | Blogeintrag | 0 Kommentare
12. November 1918 - Die Geburtsstunde der österreichischen Demokratie
12. November 1918 - Die Geburtsstunde der österreichischen Demokratie

In der immer wieder aufflackernden Diskussion um die Frage der direkten Demokratie in Österreich ist jetzt anlässlich der Debatte um den EU-Reformvertrag zum wiederholten mal große Verwirrung entstanden.

Nachdem die FPÖ seit geraumer Zeit mit Plakaten und Anzeigen eine Volksabstimmung zum EU-Reformvertrag fordert und dabei mit dem Zusatz, dass diese Volksabstimmung aber verbindlich sein solle, suggeriert, es gäbe in Österreich ansonsten nur unverbindliche Plebiszite, haben in der Parlamentsdebatte vom 8. 11. 2007 das BZÖ und die Grünen eine Volksbefragung gefordert, erstere österreichweit, letztere für ganz Europa; eine solche europaweite Volksbefragung sei – so Ulrike Lunacek – realistischer, als der Vorschlag einer europaweiten Volksabstimmung, für die sich wiederum SPÖ und ÖVP aussprechen.

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