Wie können wir die plebiszitäre Demokratie verwirklichen?
| Blogeintrag | 0 Kommentare Ein Kommentar zu Joachim Käppner “Wir! Sind! Das! Volk!”
http://www.sueddeutsche.de/politik/volksentscheide-wir-sind-das-volk-1.970344
Mit der „Logik“, die Käppner in seinem Kommentar „Wir! Sind! Das! Volk!“ entwickelt, verdient er sich die Einrichtung des Lehrstuhles einer neuen Disziplin: Wie man als Journalist die Leser einer Tageszeitung schulen kann, der Verdrehung eines in der Verfassung glasklar normierten Sachverhaltes unserer demokratischen Grundordnung nicht auf den Leim zu gehen, sondern trotzdem klar zu vergegenwärtigen. Also – Käppner schreibt:
„Die Verfassung verbietet den Volksentscheid nicht ganz so eindeutig, wie man glaubt. Wenn es in Artikel 20 heißt, alle Staatsgewalt gehe vom Volke aus und ‘wird in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt’, ist die Frage noch nicht entschieden, ob das wirklich auf alle Zeit ein Verbot von Plebisziten bedeuten muss oder ob große Teile der Parteien das nur so wollen.“
Nein, das ist wahrlich nicht entschieden, denn von einem PlebiszitVERBOT kann im Grundgesetz keine Rede sein! Der Artikel 20,2 formuliert vielmehr ein VerfassungsGEBOT, das bisher ignoriert wurde und auch durch rabulistische Winkelzüge und die fortgesetzte „Legende von Weimar“ u.a. „Lehren“ nicht weggeredet werden kann.
Nun sollte es aber seit spätestens dem 30. Juni 2009 in einem Qualitätsblatt wie der SZ nicht mehr vorkommen, dass die alte Vernebelung des öffentlichen Bewusstseins fortgesetzt wird. Denn am 30. 6. hat das Bundesverfassungsgericht im Abs. 211 der Begründung seines Urteil zu den Begleitgesetzen zum Lissabonvertrag folgendes festgehalten:
»Es ist das Recht der Bürger in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen UND ABSTIMMUNGEN die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen.« Dies sei nach GG Art. 1 und 20,2 »der elementare Bestandteil des Demokratieprinzips.«
Folgt man dieser real-existierenden Verfassungs-Logik, ergibt sich das Bild einer komplementären Demokratie, in welcher die plebiszitäre Erscheinungsform die parlamentarische nicht nur „ergänzt“, wie Käppner insinuiert, sondern als konstitutionell notwendig zusammenzuwirken haben. Nur hat sich der Bundestag seit 1984 mehrfach geweigert, dieses im GG verankerte Prinzip zu regeln.
Am 9. November 2009 hat die Initiative www.volksgesetzgebung-jetzt.de abermals eine darauf gerichtete Petition mit dem Vorschlag eines konkreten Ausführungsgesetzes für die „dreistufige Volksgesetzgebung“ im Bundestag eingebracht und im Internet zur Unterstützung dieses Zieles eine SELBSTORGANISIERTE ABSTIMMUNG eingeleitet, mit der alle Stimmberechtigten ihren zustimmenden oder ablehnenden Willen bekunden können.
Es ist also Sache jedes Einzelnen, das mit zu entscheiden. Denn wenn es vom konkreten Gemeinwillen gewollt wird werden die Parteien im Bundestag, auch die bisher blockierende CDU, klein beigeben und dem Verfassungsgebot Folge leisten, d.h das Element der plebiszitären Demokratie, wie von der Initiative vorgeschlagen, regeln.
Alles nähere auf: http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de/aktion/abstimmung
Gerhard Schuster
Direkte Demokratie, Kommentar, VolksgesetzgebungBitte das Kind nicht mit dem Bade ausschütten!
| Blogeintrag | 0 KommentareZu einem Kommentar im gestrigen Standard:
Stefan Brocza
»Der Bundeskanzler als Einflüsterer seiner selbst. - Ist aktives politisches Gestalten durch Volksvertreter nicht mehr zeitgemäß?
Warum der Kanzler mit seiner Ankündigung, ein europäisches Volksbegehren über die Besteuerung von Finanztransaktionen einleiten zu wollen, der Demokratie keinen guten Dienst erweist«
Die Frage, die Stefan Brocza in einem Kommentar im Standard stellt: „Ist aktives politisches Gestalten durch Volksvertreter nicht mehr zeitgemäß?“, mag man sich stellen angesichts von Volksbefragungen im Lande und weiteren angekündigten Schritten auf dem Pfad der „direkten Demokratie“ (oder was so genannt wird). - Es hat immer einen Beigeschmack, wenn politische Verantwortungsträger, die sozusagen von Berufs wegen gar den alleinigen den Zugang zur politischen Gestaltung haben, diese Wege einschlagen oder einzuschlagen gedenken, denn häufig bleibt es nur bei der Ankündigung, um damit politische Mitbewerber unter Druck zu setzen und dabei möglicherweise auch des Volkes Gunst gleich mit zu erwerben.
Direkte Demokratie, Kommentar, SPOE, Volksgesetzgebung, Volkssouveränität


