»Foto-Finish« für Grundeinkommenspetition? - Ein Ominösum.
1. Gestern ging die Mitzeichnungsfrist der Öffentlichen Petition zum »Bedingungslosen Grundeinkommen« auf der Webseite des Deutschen Bundestages zu Ende. Nachdem aufgrund von Schwierigkeiten mit der Serverleistung – die Seite musste zeitweilig vom Netz genommen werden, sodass die Unterstützungswilligen ihr Grundrecht zur Mitzeichnung der Petition nicht mehr ausüben konnten – die Frist um eine Woche verlängert wurde, überschritt die Petition gestern kurz nach 18h das von vielen erhoffte Quorum der 50.000. Insgesamt erreichte das Anliegen 52.981 Beitritte.
Doch ist dies im vorliegenden Falle eher eine »magische Marke«, auf die in den letzten Tagen viele hinfieberten (1). Ein Recht bedeutet sie gleichwohl nicht. Denn – so liest man im Gesetz und in den FAQs – eine Eingabe wird von rechtswegen nur dann »im Petitionsausschuss öffentlich beraten« wenn sie »innerhalb von 3 Wochen nach Eingang von 50.000 oder mehr Personen unterstützt« wurde. Dann wird der Petent »zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht«. Nach diesen 3 Wochen war die Petition noch deutlich unter 10.000 Unterstützungen. Selbstverständlich kann es dennoch sein, dass der Petitionsausschuss eine öffentliche Sitzung beschließt und die Petentin Susanne Wiest anhört. Man wird sehen, was sich ergibt. Erwarten darf man es aber nicht. Die Frage, warum die Mitzeichnungsfrist zwar sechs Wochen bemisst, aber in rechtlicher Hinsicht nur drei relevant sind, was ja – wie es scheint – so manchen in die Irre geführt hat, sie sollte von möglichst vielen an den Petitionsausschuss des Bundestag selbst gerichtet werden.
2. Doch viel wichtiger ist es, das für den Vorgang der Mitzeichnung ganz unangemessene Zeitlimit, das hier zu Tage tritt, ins Auge zu fassen und zu überlegen, wie es der Sache nach angemessen geregelt werden könnte. Der Mangel liegt ja in erster Linie darin, dass – seien es nun 3 oder 6 Wochen – die Zeit allemal viel zu knapp ist, einen wirklich demokratischen Prozess zu entfalten. Noch bevor die Medien richtig auf das Geschehen aufmerksam wurden und in breiterem Maße in der Bevölkerung dadurch erst der Blick auf die Sache hätte gelenkt werden können, war der Prozess schon wieder zu Ende. Auf diesem Wege wird man nun nicht erfahren, wieviele Bürgerinnen und Bürger die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in der Bundesrepublik Deutschland wirklich wollen. Ist es eine Mehrheit oder nicht? Denn darauf kommt es doch im demokratischen Prozess letztlich an: Nur die Mehrheit kann die Legitimation für eine politische Regelung begründen.
3. Dies ins Auge gefasst, heißt, dass der Parlamentarismus systemisch durch ein direkt-demokratisches Verfahren ergänzt werden muss! Schon seit den 80er-Jahren gibt es dazu aus der deutschen Zivilgesellschaft den konkreten Vorschlag der dreistufigen Volksgesetzgebung. In jeder Legislatur wurde seither der Petitionsauschuss des deutschen Bundestages damit befasst und insgesamt die Millionenzahl an Unterstützungen weit überschritten. Zu der aktuellen Petition vom November 2005, die gemeinsam mit drei Anträgen der Oppositionsparteien noch in der parlamentarischen Behandlung ist, gab es gerade in den Tagen, als auch die Mitzeichnungsfrist zur Grundeinkommenspetition lief, das zwar noch nicht abschließende Wort; aber die Mehrheit der Koalition lehnte es im »Innenausschuss« inzwischen ab, die Gesetzentwürfe von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in dieser Legislatur noch zu behandeln. Doch erst wenn das Prinzip der Volkssouveränität praktikabel und auf der Höhe der Zeit geregelt zur Verfügung steht, wird es die Voraussetzung geben, solche politischen Ziele, wie auch das bedingungslose Grundeinkommen eines ist, zu erreichen.
Näheres dazu auf www.wirsinddeutschland.org [> Startseite, > Petition, > Dokumentation usw.] und für die europäische Ebene auf www.impuls21.net. Ein österreichisches Projekt zur dreistufigen Volksgesetzgebung findet sich auf: www.volksgesetzgebung-jetzt.at.
4. Dann könnte auch das Internet als eine Sphäre der gesamt-gesellschaftlichen Vernetzung im Prozess des politischen Gestaltens voll zum Tragen kommen. So wie es zwar auf der Seite des Petitionsausschusses veranlagt, aber bisher keineswegs hinreichend ausgebildet ist. Wir sollten in der Architektur unserer Gesellschaft einen medial wahrnehmbaren Ort, eine Art virtuellen Versammlungsplatz der Bürgerschaft, einrichten.
Dazu haben wir, durch die aktuellen Vorgänge angeregt, eine Projektidee zu entwickeln begonnen, die – hoffentlich möglichst bald – einerseits aktuell den jetzt jäh abgebrochenen Vorgang in der Frage des Grundeinkommens fortsetzten, um für dieses Ziel weiter zu mobilisieren, sowie andererseits für die nachhaltige öffentliche, gesamtgesellschaftlich wirksame Information, Diskussion, Urteils- und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu den Fragen der legislativen Fassung der sozialen Verhältnisse damit langfristig den Boden bereitet könnte.
Näheres dazu in einer ersten Beschreibung des Projektes Agorá – Res Publica.
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(1) siehe dazu verschiedene Beiträge (eine Auswahl): 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10
Gepostet von Gerhard Schuster am 18. Februar 2009 - 18.24 Uhr. Der Eintrag ist als Blogeintrag abgelegt und mit folgenden Keywords versehen: Direkte Demokratie, Grundeinkommen, Parlamentarismus, Systemwandel, Zivilgesellschaft. Am Ende der Seite kann ein Kommentar hinterlassen werden. Die Kommentare können per RSS 2.0 - Feed abonniert werden. Um einen Ping von der eigenen Seite zu setzen, hier der Link zur Trackback-URL.3 Kommentare zu “»Foto-Finish« für Grundeinkommenspetition? - Ein Ominösum.”
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Henrik Wittenberg
20. Februar 2009 | 14:44 UhrWer sich nicht mit dem Mittel des Petitionsrechtes als demokratisches Gestaltungselement zufrieden geben möchte, der hat auf der folgenden Website die Gelegenheit, sich an der „Aktion Volksabstimmung“ zu beteiligen.
Damit kann jeder Wähler die Bundestagskandidaten in seinem Wahlkreis dazu auffordern (per Post oder auf Abgeordnetenwatch), sich in der nächsten Legislaturperiode für die Einführung des bundesweiten Volksentscheids einzusetzen:
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rote Gräfin
20. Februar 2009 | 17:50 UhrJa es bedarf noch sehr viel Bewusstseinsarbeit bis wir reif werden zu einer Demokratie.
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zapata33
21. Februar 2009 | 09:30 Uhr@ Henrik Wittenberg
Schau doch mal auf:
www.wirsinddeutschland.org/dokumentation.htm
und
www.wirsinddeutschland.org/willensbekundung.htm
Der erste Link führt Dich zu einer Dokumentation der Vorgänge einer Arbeit für direkte Demokratie, insofern diese sich seit 1983/84 mit Petitionen an den parlamentarischen Gesetzgeber wendet, also zur Darstellung von einem wichtigen Kapitel Zeitgeschichte, in der auch die von Dir oben genannte Aktion ihre Wurzeln hat.
Der zweite Link führt Dich zu einem online-Formular, wo Du Deinen Willen bekunden, also schon jetzt in der Sache als souveräner Bürger an der Bildung des Gemeinwillens mitwirken kannst.
Unsere Einschätzung - nachdem in dieser Sache insgesamt schon weit mehr als eine Million Willensbekundungen gesammelt wurden - ist, dass das Ziel erst zu erreichen ist, wenn noch viel mehr Beitritte erfolgen. Letztlich muss es die Mehrheit sein.
Wenn Du auf europäischer Ebene für die dreistufige BürgerschaftsDemokratie aktiv werden willst, dann findest Du alles Weitere auf:
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