Mi. 25. Feb. 2009

Revolution und Evolution

Gerhard Schuster | Blogeintrag | 0 Kommentare

Eine Meditation auf dem Weg zu einer »Neuen Sozialen Architektur«

NSA-Karte


1.
»Vor der Frage: WAS KÖNNEN WIR TUN? muss der Frage nachgegangen werden: WIE MÜSSEN WIR DENKEN?«. So heißt es im »Aufruf zur Alternative« von Joseph Beuys [1979 Europa-Kandidat der Grünen], erschienen am 23. 12. 1978 in der Frankfurter Rundschau.

»Denken« heißt hier: Ins-Rechte-Denken der Wirklichkeit unserer sozialen Welt, die sich im Gang der Zeit in ihrer Gestalt sozusagen »hinter den Kulissen« der Bühne wandelt, während die Begriffe zurückbleiben. Deshalb Ins-Rechte-Denken, um zu lernen, die sich metamorphosierende Welt ide­ologiefrei neu anzuschauen und erforderlichenfalls durch eine »Revolution« der Begriffe die Grund­lage zu schaffen für eine zeitgemäße »Evolution« der Verhältnisse.

Das ist heute noch genauso nötig wie damals. Denn allzu sehr sind die Grundstrukturen der Verhältnisse schon lange in immer wieder neuen Spielarten von den Auswirkungen ideologieverhafteter, anachronistischer Begriffe von rechts bis links überlagert und bleiben so dem Blick verborgen. Insbesondere deshalb ist das Ins-Rechte-Denken so nötig. Dann ist zu sehen, dass wir die soziale Welt längst nicht mehr adäquat beschreiben, wenn wir sie als »den Staat« verstehen. Vielmehr zeigt sich dem ideologiefreien Denken ein gegliedertes und dezentral vernetztes soziales Ganzes, kurzum ein sozialer Organismus:
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Mi. 18. Feb. 2009

»Foto-Finish« für Grundeinkommenspetition? - Ein Ominösum.

Gerhard Schuster | Blogeintrag | 3 Kommentare
Die »magische Marke« von 50.000 wurde kurz nach 18h überschritten

 1. Gestern ging die Mit­zeichnungsfrist der Öff­ent­lichen Petition zum »Be­ding­ungslosen Grundein­kom­men« auf der Webseite des Deutschen Bundestag­es zu Ende. Nach­dem aufgrund von Schwier­igkeiten mit der Server­leist­ung – die Seite musste zeitweilig vom Netz ge­nom­men werden, sodass die Unterstützungswilligen ihr Grundrecht zur Mitzeichnung der Petition nicht mehr ausüben konnten – die Frist um eine Woche verlängert wurde, überschritt die Petition gestern kurz nach 18h das von vielen erhoffte Quorum der 50.000. Insgesamt erreichte das Anliegen 52.981 Beitritte.

Doch ist dies im vorliegenden Falle eher eine »magische Marke«, auf die in den letzten Tagen viele hinfieberten (1). Ein Recht bedeutet sie gleichwohl nicht. Denn – so liest man im Gesetz und in den FAQs – eine Eingabe wird von rechtswegen nur dann »im Petitionsausschuss öffentlich beraten« wenn sie »innerhalb von 3 Wochen nach Eingang von 50.000 oder mehr Personen unter­stützt« wurde. Dann wird der Petent »zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rede­recht«. Nach diesen 3 Wochen war die Petition noch deutlich unter 10.000 Unterstütz­ung­en. Selbstverständlich kann es dennoch sein, dass der Petitionsausschuss eine öffentliche Sitzung beschließt und die Petentin Susanne Wiest anhört. Man wird sehen, was sich er­gibt. Erwarten darf man es aber nicht. Die Frage, warum die Mitzeichnungsfrist zwar sechs Wo­ch­en bemisst, aber in rechtlicher Hinsicht nur drei relevant sind, was ja  – wie es scheint – so manchen in die Irre geführt hat, sie sollte von möglichst vielen an den Peti­tions­ausschuss des Bundestag selbst gerichtet werden.

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